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Maka Tema, Neusäß

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Sprechzeiten

Termine nach Vereinbarung

Preisgestaltung

Vorwort

Freiberuflicher in Deutschland sind in ihrer Preisgestaltung nicht vollkommen frei, sondern durch gesetzliche und/oder berufsständische Gebührenordnungen dazu verpflichtet, ihre Honorare in diesem Rahmen vorhersehbar, nachvollziehbar und damit transparenter zu gestalten.

Nur die freiberuflich tätigen Logopäden, Stimm-, Sprech- und Sprachheiltherapeuten, Ergo- und Physiotherapeuten sowie Podologen haben keinen solchen formalen Rahmen.

Dennoch muss die Preisgestaltung für den Patienten, nach dem Patientenrechtegesetz, nachvollziehbar und einsehbar sein.

Dieser ungeregelte Zustand führt im Ergebnis dazu, dass Kostenträger über ihre versicherten Patienten regelmäßig versuchen, den Preis für die Therapie zu drücken.

Die Vergütungen der GebüTh stellen eine Übersicht der in der Bundesrepublik Deutschland üblichen Heilmittelvergütung dar.

Verträge zwischen dem Patienten und seinen Kostenträgern (PKV und Beihilfe) sind KEIN Bestandteil des Vertrags, welcher mit der Praxis abgeschlossen wurde und gelten als unrelevant für die Rechnungsstellung mit der Praxis.

Vielmehr ist der Patient dazu verpflichtet, sich VOR Behandlungsbeginn bei seiner zuständigen Versicherung über die Kostenerstattung zu informieren und ggf. eine Zusatzversicherung abzuschließen.

Eine Rechnungskürzung nach Therapiebeginn ist nicht zulässig!

Unsere Behandlungsverträge beinhalten

  • Verträge zwischen Praxis und Patient werden immer schriftlich vereinbart. Der Patient erhält eine
    Ausfertigung dessen.
  • Alle relevanten Daten, sowie die vereinbarte Vergütung werden dort aufgeführt.
  • Die Fälligkeit der Vergütung richtet sich nach dem Honorarvertrag, sind aber in jedem Fall sofort
    fällig. Zu zahlen per EC-Karte für den Tag sofort.
  • Die Gültigkeit der Verträge.
  • Hinweise zur Fälligkeit unabhängig von einer Erstattung.

Bemessung der Gebühren für Leistungen der GebüTh

Die Höhe der einzelnen Gebühren bemisst sich

  • Steigerungsfaktor auf den Regelsatz nach dem 1,4 – 2,3-fachen Satz des in der GebüTh genannten
    Regelsatz pro Leistungseinheit
  • Minutenpreis nach der vereinbarten Vergütung pro Behandlungsminute. Minutenpreis der angebotenen
    Therapieleistungen liegt bei 2 € pro Minute.

GebüTh – Gebührenübersicht für Therapeuten

Kriterien Preisdifferenzierung

  • Berufliche Qualifikation (Fortbildungen / Erfahrungen für bestimmte Indikationen)
  • Schwierigkeit und Zeitaufwand der einzelnen Leistungen (längere Therapiedauer als GKV)
  • Vor- und Nacharbeit (Mehraufwand)
  • Umstände bei der Ausführung (apparative Aspekte)
  • Ausstattung / Einrichtung (gehoben und technisch auf dem neuesten Standard)
  • Rezeptionsmitarbeiter (reibungsloser Ablauf)

Preisliste

Gerichtsurteile

Behandlungsvertrag

Musterbrief

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Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. 
Gerne können Sie diese per E-Mail an ­info@makatema.de senden.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite unter Jobs

Bei Rückfragen erreichen Sie uns unter 0821 650 825 03
.

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